Table of Contents
Toggle1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Pack und Weg gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen und Vergütung
Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen mit der üblichen Sorgfalt eines professionellen Möbelspediteurs und unter Berücksichtigung der Kundeninteressen.
- Die Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt entweder direkt nach der erbrachten Leistung oder per Vorabüberweisung.
- Zusätzliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen oder Aufwendungen werden gesondert berechnet.
- Gleiches gilt, wenn der Kunde den Leistungsumfang nachträglich erweitert.
3. Sicherung des Transportguts
Der Kunde ist dafür verantwortlich, empfindliche Geräte wie Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh- und Hi-Fi-Geräte sowie EDV-Anlagen für den Transport fachgerecht zu sichern.
- Der Möbelspediteur überprüft diese Sicherungen nicht.
- Für elektronische Schäden, die insbesondere bei älteren Geräten außerhalb der Garantiezeit auftreten, übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.
4. Versicherungsschutz
Die Transporte erfolgen pflichtversichert gemäß dem Transportrechtsänderungsgesetz (TRG). Zusätzlich besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Allianz mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro für Umzugsgut.
5. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind nicht berechtigt, Elektro-, Gas- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
6. Handwerkerleistungen
Falls der Möbelspediteur Handwerker vermittelt, übernimmt Pack und Weg keine Haftung für deren Arbeiten.
7. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Möbelspediteurs ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
8. Prüfung des Umzugsguts
Nach dem Entladen des Umzugsguts ist der Kunde verpflichtet, zu prüfen, ob alle Gegenstände vollständig sind und nichts versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wurde.
9. Zahlungsbedingungen
- Bei Inlandstransporten ist der Rechnungsbetrag nach der Entladung fällig.
- Bei Auslandstransporten muss die Zahlung vor der Verladung erfolgen.
- Akzeptiert werden Barzahlungen oder gleichwertige Zahlungsmittel.
- Fremdwährungsauslagen sind zum abgerechneten Wechselkurs zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut zurückzubehalten oder auf Kosten des Kunden einzulagern.
10. Schäden am Transportgut
- Das Umzugsgut ist bei der Ablieferung sofort auf Schäden oder Verluste zu überprüfen.
- Offensichtliche Schäden müssen umgehend, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden.
- Pauschale Reklamationen können nicht anerkannt werden.
- Falls ein Dritter (ausführender Frachtführer) den Transport ganz oder teilweise übernimmt, haftet dieser für Schäden, Verluste oder Lieferverzögerungen im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen.
- Eine Erweiterung der Haftung bedarf seiner schriftlichen Zustimmung.
11. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Kaufleuten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht in Köln ausschließlich zuständig.
12. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.